Maklerprovision – Aktuelle Regelungen zur Zahlung der Maklercourtage

Käufer oder Verkäufer – wer zahlt die Maklerprovision? Um diese Frage wurde in der Vergangenheit viel diskutiert und gestritten. Denn bis vor kurzem noch wurden die Gebühren für die Immobilienvermittlung meist auf den Käufer bzw. Mieter abgewälzt. Schließlich konnte frei über die Kostenaufteilung bestimmt werden, dass nur wenige Verkäufer oder Vermieter die Kosten freiwillig übernahmen. Was den Immobilienbesitzern äußerst gelegen kann, stellte vor allem für Privatleute eine weitere Hürde bei der Wohnungssuche dar.

Um dieses Missverhältnis auszugleichen und die finanzielle Mehrbelastung auf (private) Immobiliensuchende zu verringern, wurden die Regelungen rund um die Maklerprovision kürzlich reformiert. Wie die aktuellen Neuerungen aussehen und wer wieviel für die Vermittlungsgebühr an den Makler zahlen muss, lesen Sie nachfolgend.

Inhaltsverzeichnis 

Immobilienvermarktung: Wer zahlt die Maklercourtage?

Wie teuer ist die Maklerprovision?

Provision für Immobilienmakler: Lohnt sich die Vermittlungsgebühr?

 

Immobilienvermarktung: Wer zahlt die Maklercourtage?

Für viele mag es kaum vorstellbar sein, doch bis vor kurzem gab es keine gesetzlichen Vorgaben dafür, wer die Vermittlungsgebühr für den Makler übernehmen musste. Dementsprechend herrschten in allen deutschen Bundesländern und Regionen ganz eigene Gepflogenheiten hinsichtlich der Maklerprovision. Eines war jedoch vielerorts gleich: Meist waren es die Verkäufer, die von den Richtlinien profitierten. Immobiliensuchende hatten ihr Nachsehen und mussten die Maklercourtage häufig aus eigner Tasche zahlen – mal mehr, mal weniger.

Seit Einführung des sogenannten Bestellerprinzips und dem Maklergesetz von 2020 ist jedoch Schluss damit. Beide dienen dazu, insbesondere private Wohnungssuchende zu entlasten. Wie genau das funktioniert, erklären wir hier.

Maklercourtage bei Kaufobjekten

Vor allem beim Immobilienkauf war eine Anpassung der Gesetzeslage längst überfällig. Denn aufgrund der finanziellen Mehrbelastung durch die Maklergebühr konnten viele Immobiliensuchende sich den Traum vom Wohneigentum schlichtweg nicht mehr leisten. 2020 reagierte die deutsche Regierung schließlich und brachte das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten auf den Weg. In dieser Reform wird erstmalig definiert, wie die Kosten für die Immobilienvermittlung genau zu zahlen sind. Das Neue: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerkosten – und zwar 50:50. Allerdings gilt das Gesetz für die geteilte Maklerprovision nur für Kaufobjekte. Bei Mietimmobilien greift bis dato noch das sogenannte Bestellerprinzip von 2015.

Maklerprovision bei Mietobjekten

Der erste Schritt, um die Zahlung der Maklergebühren fairer zu gestalten, war zweifelsohne das sogenannte Bestellerprinzip von 2015. Dieses besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlen muss, der den Auftrag für die Immobilienvermittlung gegeben hat. Allerdings ist das Bestellerprinzip nur bei Mietimmobilien zur Privatnutzung anwendbar. Wer eine Immobilie kaufen und/oder gewerblich nutzen möchte, für den gelten andere Regelungen.

Maklercourtage bei Gewerbeimmobilien – Alles wie gehabt? 

Die Neuerungen rund um die Maklerprovision beziehen sich bislang nur auf Wohnobjekte, nicht aber auf Gewerbeimmobilien. Sie unterliegen noch immer den alten Regelungen. Das bedeutet: Beim Kauf einer Gewerbeimmobilie kann eine Provisionsteilung stattfinden, muss aber nicht. Aktuell ist es in den meisten Fällen immer noch üblich, dass die Käufer die Maklerkosten komplett übernehmen.

Wie teuer ist die Maklerprovision?

Wie hoch die Kosten für den Makler ausfallen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Zu viele Faktoren sind hierfür maßgeblich. Allen voran der individuelle Wert der Immobile, welcher sich unter anderem anhand von Lage, Bausubstanz, Alter, und Größe bemisst.

Doch noch weitere Aspekte sind für die Höhe der Maklerprovision relevant. Darunter zum Beispiel: Wie soll die Immobilie genutzt werden – privat oder gewerblich? Handelt es sich um ein Kauf- oder ein Mietobjekt?

Aufgrund der Komplexität wird die Maklerprovision meist individuell berechnet. Darüber hinaus gibt es bislang keine exakte gesetzliche Vorgabe, wie teuer die Maklercourtage sein darf. Ein aktueller, ortsüblicher Richtwert existiert allerdings schon. So beläuft sich die Vermittlungsgebühr, die an den Makler zu zahlen ist, meist auf drei bis sieben Prozent des Verkaufspreises der Immobilie. Bei Mietobjekten orientiert sich die Höhe des Maklerhonorars an einer vorab festgelegten Anzahl an Nettomieten zzgl. Mehrwertsteuer.

Die genauen Prozentsätze variieren zwar je nach Bundesland bzw. Region, ein Trend zeichnet sich jedoch ab: Die meisten Bundesländer orientieren sich inzwischen an einer gängigen Obergrenze von 7,14%. Dies spiegelt die nachfolgende Übersicht ebenfalls deutlich wider.

Übersicht der gängigen Provisionshöhe in den Bundesländern

Bundesland Maklercourtage
Baden-Württemberg 7,14 %
Bayern 7,14 %
Berlin 7,14 %
Brandenburg 7,14 %
Bremen 5,95 %
Hamburg 6,25 %
Hessen 5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 %
Niedersachsen 7,14 % bzw. 4,76 % (regionsabhängig)
Nordrhein-Westfalen 7,14 %
Rheinland-Pfalz 7,14 %
Saarland 7,14 %
Sachsen-Anhalt 7,14 %
Schleswig-Holstein 7,14 %
Thüringen 7,14 %

(Quelle: https://www.baufi24.de/immobilien/maklerprovision-in-deutschland-mit-uebersicht-nach-bundeslaendern/)

Provision für Immobilienmakler: Lohnt sich die Vermittlungsgebühr?

Ja – lautet unsere einfache Antwort. Und das nicht nur, weil wir selbst seit vielen Jahren als professionelle Immobilienmakler in und um Leipzig tätig sind. Die Vorteile, die für einen Immobilienmakler sprechen, liegen auf der Hand: Als erfahrener Branchenprofi verfügt er über ein breit gefächertes Netzwerk und kann dadurch auf einen großen Pool an Immobilien zugreifen sowie diese kompetent und eingehend miteinander vergleichen. Für Immobiliensuchende ist dieser Service eine große Erleichterung. Denn so findet der Makler genau das Objekt für Sie, das perfekt auf Sie und Ihre Ansprüche zurechtgeschnitten ist.

Sie möchten keine Immobilie kaufen oder mieten, sondern wollen als Verkäufer tätig werden? Auch in diesem Fall ist ein Immobilienmakler seine Provision wert: Home Staging, Exposee-Erstellung, Immobilienbesichtigungen – der Makler nimmt Ihnen all diese zeitaufwändigen und anstrengenden Aufgaben ab. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während sich Ihr Haus praktisch von allein verkauft oder vermietet.

5 Gründe, warum die Maklerprovision gut angelegt ist:

  • Zugriff auf eine große Immobilienauswahl/Pool an Immobiliensuchenden
  • Vorsortierung und Filterung von Anfragen/Angeboten
  • maximale Zeitersparnis für Immobiliensuchende und Verkäufer
  • individuelle Begleitung durch den gesamten Kaufs-/Verkaufsprozess
  • erfahrener Ansprechpartner für alle Fragen rund um Immobilien

Viele Immobiliensuchende und Immobilienverkäufer begeben sich zunächst auf eigene Faust auf die Suche nach einem geeigneten Objekt bzw. Käufer. Dahinter steckt meist der Wunsch, sich die Maklerprovision zu sparen. In den meisten Fällen landen die Betroffenen früher oder später dann aber doch beim Immobilienmakler – schließlich hat dieser den Kauf bzw. Verkauf von Immobilien nicht umsonst zu seinem Beruf gemacht. Überzeugen auch Sie sich davon, dass die Maklerprovision bei uns gut angelegt ist – und finden Sie mit unserer Hilfe Ihr neues Traumhaus bzw. erzielen Sie Topgewinne beim Verkauf Ihrer Immobilie. Wir freuen uns schon auf Ihre Kontaktaufnahme.